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Millionenbußgelder gegen DSK-Anbieter: Kartell bei Asphaltarbeiten aufgedeckt

Nach Angaben der Deutschen Handwerks Zeitung hat das Bundeskartellamt Geldbußen in Höhe von rund 60,3 Millionen Euro gegen sieben Anbieter von Dünnen Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise (DSK) verhängt.

Millionenbußgelder gegen DSK-Anbieter: Kartell bei Asphaltarbeiten aufgedeckt

Im Kern stand über knapp ein Jahrzehnt eine sogenannte Stammkunden-Regel: Wer welchen Auftrag bekam, war lange vor der Ausschreibung entschieden – der Wettbewerb lief nur noch pro forma. Für Vergabestellen und Bauausführende ändert das den Blick auf DSK-Vergaben grundlegend.

Wie das Kartell funktionierte

Die Absprachen betrafen den Zeitraum von 2010 bis September 2019. Beteiligt waren Kutter, Bitunova, Possehl, OAT, VSI, Liesen und AS – allesamt etablierte DSK-Anbieter in Deutschland. Das Prinzip: Jeder Endkunde blieb dauerhaft beim Unternehmen, das ihn ursprünglich für die DSK-Bauweise gewonnen hatte. War ein Betrieb nicht ausgelastet, wurde von dieser Regel abgewichen oder ein Konsortium gegründet, um Aufträge aufzuteilen.

Bei öffentlichen Ausschreibungen legten die Beteiligten vorab fest, wer den Zuschlag erhalten sollte. Die übrigen Firmen gaben sogenannte Schutzangebote ab – bewusst höhere Preise, die echten Wettbewerb nur vortäuschen sollten. Die Abstimmung lief monatlich, oft in Kassel, und über Telefon, E-Mail, WhatsApp und Signal. Eine ausgefeilte Code-Sprache tarnte Preise als Wurst- oder Bierpreise, Sponsoringbeträge oder Fußballtickets, teilweise verschleierten die Beteiligten die Absprachen als Anfragen für Subunternehmerarbeiten.

Geschädigt wurden vor allem Straßenbaubehörden von Bund, Ländern und Kommunen. Daneben gerieten auch private Auftraggeber wie Flughafen-, Hafen- und Teststreckenbetreiber in den Sog manipulierter Vergaben – vom Großprojekt bis zur Handauslegung.

Was Vergabestellen und Bauausführende jetzt prüfen sollten

Der DSK-Fall ging aus dem früheren „Straßenreparaturverfahren" hervor. Bußgeldbescheide sind noch nicht das Ende: Neben den kartellrechtlichen Sanktionen laufen strafrechtliche Ermittlungen gegen einzelne Personen nach § 298 StGB (wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen). Possehl/VSI, Bitunova, Kutter und AS kooperierten im Rahmen des Kronzeugenprogramms – ein Hinweis darauf, dass interne Compliance-Dokumente und Kommunikationsverläufe im Nachgang eine zentrale Rolle spielen können.

Für die Baupraxis heißt das konkret: Wer in den letzten Jahren DSK-Leistungen vergeben oder ausgeführt hat, sollte seine Vergabe- und Nachtragsakten auf Indikatoren für die sogenannten Schutzangebote prüfen lassen. Auffällig sind etwa ungewöhnlich gleichmäßige Bieterabstände, identische Pauschalen über mehrere Lose hinweg oder Preissprünge, die keiner Marktbewegung folgen. Andererseits gilt: Eine Häufung von Indizien begründet noch keinen Anspruch – Auftraggeber brauchen sauber dokumentierte Vergabeverläufe, um Schadensersatzforderungen später substanziell belegen zu können.

Was bleibt für die Ausschreibungspraxis

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, ordnete den Fall als Angriff auf einen wichtigen Teil der öffentlichen Infrastruktur ein – am Ende seien Investitionen der öffentlichen Hand durch die Absprachen geschädigt worden. Einerseits zeigt der Fall, dass Preisabsprachen über Jahre unbemerkt im etablierten Markt funktionieren können. Andererseits macht er deutlich, dass das Kartellamt mit Kronzeugenregelung und digitaler Forensik inzwischen deutlich schärfer hinschaut als früher.

Für Straßenbauverwaltungen und ausführende Firmen empfiehlt sich ein pragmatischer Dreischritt: erstens Vergabeverläufe der vergangenen DSK-Saisonen dokumentieren und auf Preisindikatoren abgleichen, zweitens interne Kommunikationskanäle sauber trennen – Auftragsabstimmung gehört in protokollierte Bietergemeinschaften, nicht in Messenger-Dienste –, und drittens auffällige Vergabemuster aktiv der Vergabekammer oder dem Kartellamt melden, statt den Schaden schweigend zu tragen. Rechtssicherheit auf der Baustelle beginnt nicht erst auf dem Aufmaß, sondern im Vergabeprozess.