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Novelle der Ersatzbaustoffverordnung: Mehr Praxisnähe für mineralische Abfälle

Das Bundesumweltministerium hat den Referentenentwurf zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung vorgelegt.

Novelle der Ersatzbaustoffverordnung: Mehr Praxisnähe für mineralische Abfälle

Ziel ist es, die Verwertung mineralischer Abfälle – jährlich rund 200 Millionen Tonnen aus dem Bau- und Abbruchsektor – praxisgerechter zu regeln. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau begrüßt die geplanten Änderungen grundsätzlich, mahnt aber zugleich, die Kreislaufwirtschaft umfassender zu denken. Für Planer und Ausführende im Tiefbau geht es um mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie beim Einbau von Recycling-Baustoffen.

Mehr Verwertungsfreundlichkeit auf der Baustelle

Der Entwurf basiert auf einer Evaluation der seit August 2023 geltenden Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV). Dabei identifizierte das Umweltbundesamt konkrete Vollzugshemmnisse, die den Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) wie RC-Schotter oder -Boden erschwerten. Die Novelle zielt darauf ab, diese Hürden abzubauen. Die Ingenieurekammer bewertet den Entwurf insgesamt als deutlich verwertungsfreundlicher. Konkret sollen bestehende rechtliche Unsicherheiten beseitigt werden, was die Planungssicherheit für Projekte erhöht, in denen Primärbaustoffe durch Recyclingmaterial ersetzt werden sollen. Ein erster Praxisschritt ist die bereits abgeschlossene Stellungnahmephase bis zum 6. August 2026.

Handlungsbedarf jenseits mineralischer Stoffströme

Ein wesentlicher Punkt der Stellungnahme der Ingenieurekammer betrifft die Grenzen des Entwurfs. Dieser konzentriert sich konsequent auf mineralische Ersatzbaustoffe. Aus Sicht der Praxis greift dieser Fokus jedoch künftig zu kurz. Kritisch ist die Situation bei Rückbauvorhaben, bei denen nicht-mineralische Baustoffe wie Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) und Polystyrolabfälle anfallen. Diese müssen oft vor der eigentlichen Verwertung der mineralischen Bestandteile entfernt oder behandelt werden, was Kosten und logistischen Aufwand erhöht. Die ökologische Bewertung des gesamten Baustoffkreislaufs dürfe sich nicht nur auf die mineralische Fraktion beschränken, so die Kammer.

Die nächste Prüfung für Ihr Projekt

Der Referentenentwurf ist ein klares Signal, dass der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für Kreislaufwirtschaft im Bauwesen verbessern will. Für Fachplaner und Bauunternehmen lohnt sich jetzt der Blick auf die konkreten Änderungen. Es geht darum, künftig einfacher und rechtssicherer mit RC-Material arbeiten zu können. Gleichzeitig zeigt die Kritik der Ingenieurekammer, dass der holistische Blick auf alle Materialströme bei Rück- und Umbauten an Bedeutung gewinnt. Ein praxistauglicher Überblick zu aktuellen Anforderungen und Materialströmen im Erd- und Tiefbau finden Sie auf unserem Portal erdbau-steinke.de.