Meldung

Sanierung der L177: Grundhafter Ausbau und Verbreiterung der Fahrbahn abgeschlossen

Wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtet, ist die Landesstraße 177 zwischen Langeneichstädt und Schafstädt nach rund vier Monaten Bauzeit wieder für den Verkehr freigegeben.

Sanierung der L177: Grundhafter Ausbau und Verbreiterung der Fahrbahn abgeschlossen

Das Land Sachsen-Anhalt hat etwa 2,5 Millionen Euro in die teils grundhafte Sanierung der Asphaltschichten investiert – ein Auftrag, der aus geotechnischer Sicht deutlich über eine bloße Deckenerneuerung hinausgeht und für die Auftragnehmerin, die Meliorations-, Straßen- und Tiefbau GmbH aus Laucha, erdbaulich anspruchsvoll war.

Was "grundhaft" tatsächlich bedeutet

Ein grundhafter Ausbau geht über das bloße Überfräsen und Neueinbauen der Deckschicht hinaus. Der gesamte Oberbau wird dabei bis auf den anstehenden Baugrund zurückgebaut und entsprechend RStO sowie ZTV E-StB schichtweise neu aufgebaut. Bedingt durch die vorherige Schlaglochpiste mit Tempolimit 50 lag offenbar eine so tiefgreifende Schädigung der ungebundenen Tragschichten vor, dass eine reine Instandsetzung der Asphaltschichten nicht mehr ausgereicht hätte. Infolgedessen mussten Frostschutz- und Schottertragschicht profilgerecht neu hergestellt werden – auf knapp 3,5 Kilometern zwischen dem Knotenpunkt mit der Kreisstraße 2160 und dem Ortseingang Schafstädt, wobei die Fahrbahn gleichzeitig auf sechs Meter verbreitert wurde.

Verbreiterung und Kurvenentschärfung als erdbauliche Aufgabe

Sechs Meter Fahrbahnbreite klingen unspektakulär, sind aber erdbaulich folgenreich. Jede Verbreiterung erfordert einen seitlichen Anschluss des neuen Oberbaus an den Bestand – und genau dort entscheidet sich, ob später Setzungsrisse die Naht zwischen Alt und Neu nachzeichnen. Eine ausreichende Verdichtung der seitlichen Anschlussbereiche, nachvollziehbar durch Proctorversuche und Plattendruckversuche, ist hier die entscheidende Stellschraube. Gleiches gilt für die entschärften Kurven: Wo der Radius zuvor knapp bemessen war, wurden Einschnitts- und Dammböschungen angepasst, was Standsicherheitsnachweise nach DIN 4084 erforderlich macht.

Parallel dazu wurden sämtliche Durchlässe unter der Straße ertüchtigt – ein Punkt, der in der Berichterstattung leicht untergeht, aus geotechnischer Sicht jedoch zentral ist: Funktionierende Querentwässerungen verhindern kapillaren Wasseraufstieg in die Tragschichten und spätere Frostschäden. Sind die Durchlässe marode, kann Wasser unkontrolliert in den Dammkörper eindringen – mit der Folge reduzierter Scherfestigkeit und im Extremfall hydraulischer Grundbruch im Böschungsbereich. Die Ertüchtigung dieser Bauwerke ist daher kein Anhängsel, sondern Voraussetzung für die Dauerhaftigkeit der gesamten Maßnahme.

Worauf bei vergleichbaren Projekten zu achten ist

Wer einen grundhaften Ausbau begleitet – ob als Bauherr, Bauleiter oder Fachaufsicht –, sollte die folgenden Punkte konsequent einfordern:

  • Baugrundgutachten: Ohne repräsentative Aufschlüsse (Rammkernsondierungen, Schürfe) lässt sich der Umfang "grundhaft" nicht seriös kalkulieren.
  • Verdichtungsnachweis auf dem Planum: EV2 ≥ 45 MN/m² bzw. EV2/EV1 ≤ 2,2 ist Mindeststandard und nicht verhandelbar.
  • Seitlicher Anschluss bei Verbreiterungen: Stufenfalz oder ausreichende Überlappung mit Bindemittel vorsehen, um laterale Setzungsdifferenzen zu minimieren.
  • Durchlässe: Vor der Freigabe Sicht- und Dichtheitsprüfung der ertüchtigten Bauwerke dokumentieren.
  • Schutzplankenfundamente: Die rund 400 Meter neuen Leitplanken brauchen tragfähige Pfostenfundamente – im Dammbereich mit Nachweis der Böschungsstandsicherheit.

Die Freigabe am Freitag wurde laut MZ von Müchelns Bauamtsleiterin Manja Baudis begleitet, die das langjährige Engagement der Stadtverwaltung für die zuvor desolate Ortsverbindung würdigte. Ob das Projekt dauerhaft trägt, wird sich weniger an der Asphaltoberfläche zeigen als an der Naht zwischen altem und neuem Oberbau – und an den ertüchtigten Durchlässen, die künftig unsichtbar ihre Arbeit verrichten müssen.