Sondervermögen für Infrastruktur: Was Bauunternehmen jetzt bei Ausschreibungen erwartet
Nach Angaben der Badischen Neuesten Nachrichten kann die Bauwirtschaft im Land in Kürze mit ersten Aufträgen aus einem Sondervermögen für Straßen und Schienen rechnen.

Für Erdbau und Bodenmechanik ist diese Meldung mehr als ein Konjunkturhinweis: Sobald Mittel aus dem Sondervermögen in konkrete Vergabeverfahren fließen, verschiebt sich die Auftragslage spürbar hin zu größeren Infrastrukturprojekten mit anspruchsvollen Baugrundverhältnissen.
Was die Mittel konkret für Erd- und Straßenbau bedeuten
Wer in den kommenden Monaten mit Leistungen im Erdbau, im Straßenunterbau oder im Wasserbau rechnet, sollte sich auf Ausschreibungen einstellen, die über das übliche kommunale Maß hinausgehen. Sondervermögen dieser Größenordnung werden typischerweise dort eingesetzt, wo Bundes- oder Landesstraßen sowie Bahntrassen ertüchtigt oder neu gebaut werden. Genau dort treffen Vergabeunterlagen auf Böden, die im Vorfeld gründlich erkundet werden müssen: Tragfähigkeit des Planums, Schichtaufbau, Grundwassersituation und gegebenenfalls Altlasten. Eine unzureichende Verdichtung des Planums äußert sich nicht im Mauerwerk, sondern später in Setzungsrissen und Asphaltrissen, deren Beseitigung ein Vielfaches der ursprünglichen Erdbaumaßnahme kostet. Wer jetzt Aufträge akquiriert, ist gut beraten, Baugrundgutachten und Verdichtungsanforderungen bereits in der Angebotsphase konsequent zu prüfen.
Worauf Bauherren und bauausführende Firmen jetzt achten sollten
Bei Infrastrukturprojekten aus Sondermitteln steigt erfahrungsgemäß der Termindruck, und genau hier entstehen die typischen Schadensbilder im Erdbau. Der Blick in die Ausschreibungsunterlagen lohnt sich besonders an drei Stellen: Erstens die geforderten Verdichtungsanforderungen, etwa nach ZTV E-StB und mit Bezug auf die Proctorverdichtung beziehungsweise den Verdichtungsgrad DPr. Wer hier ohne ausreichende Eigenprüfung mit ungeeigneter Gerätetechnik anbietet, läuft Gefahr, die Abnahme zu verfehlen. Zweitens die Vorgaben zur Scherfestigkeit und zur Böschungssicherung, insbesondere bei Einschnitten oder Dammbauwerken in bindigen Böden. Drittens die Anforderungen an die Grundbruch- und Auftriebssicherheit, sobald Bauwerke in Grundwassernähe gegründet werden. In allen drei Fällen ist die frühzeitige Abstimmung mit dem Baugrundgutachter billiger als eine spätere Sanierung.
Was bleibt zu beobachten
Die Meldung kündigt erste Aufträge an, nennt aber weder konkrete Projekte noch Vergabetermine. Entscheidend für die Praxis ist, welche Vergabestellen – ob Landesstraßenbauverwaltung, Autobahn GmbH oder DB InfraGO – wann welche Lose veröffentlichen und welche Baugrundverhältnisse dort zu erwarten sind. Wer seine Kapazitäten an Schürfraupen, Walzen und Verdichtungsprüfgeräten vorausschauend plant und die einschlägigen DIN- und ZTV-Normen konsequent anwendet, verschiebt das Risiko dorthin, wo es hingehört: in die Ausschreibung, nicht in die Bauausführung.